ERWEITERUNG DER CSR-BERICHTERSTATTUNG:

CSRD UND DIE DOPPELTE WESENTLICHKEIT

Fenja Gewitsch, Nur Baute

Um die bisherige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern, trat am 05.01.2023 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft. Die zuvor gültige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) war lückenhaft und zeigte Defizite in Transparenz und Tiefe, so die Resultate von Studien des ⁠Umweltbundesamtes [1] und des RECHNUNGSLEGUNGS STANDARDS COMMITTEE E.V.

 

DIE CSR-RICHTLINIE ERWEITERT DEN KREIS DER BERICHTSPFLICHTIGEN UNTERNEHMEN

Im Zuge der Zielsetzung des „European Green Deal“ und der Sustainable Finance-Strategie der Europäischen Kommission war der Druck zur Vertiefung der CSR-Richtlinien in den vergangenen Jahren gestiegen. Mit Überarbeitung der NFRD soll das Niveau der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Finanzberichterstattung eines Unternehmens angepasst werden. In Deutschland wird die CSRD und zuvor die NFRD durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) in nationales Recht übertragen.

Die neuen Anforderungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2024, also für die Berichterstattung ab dem Jahr 2025. Sie werden in den Folgejahren phasenweise ausgeweitet.

 

BIN ICH BETROFFEN UND WENN JA, WANN?

Die Berichtspflicht wird phasenweise von den aktuell bereits von der NFRD betroffenen Unternehmen auf alle bilanzrechtlich großen, haftungsbeschränkten Unternehmen sowie alle börsennotierten Unternehmen ausgeweitet (ausgenommen sind börsennotierte Kleinstunternehmen). Die Berichtspflichten sind folgendermaßen gestaffelt:

Im Jahr 2025 für Geschäftsjahr 2024: Unternehmen, die bereits nach NFRD berichten mussten.

Im Jahr 2026 für Geschäftsjahr 2025: „Große“ Unternehmen, die 2 von 3 Größenkriterien erfüllen:

1) Bilanzsumme > 20 Mio. €

2) Nettoumsatzerlöse > 40 Mio. €

3) Beschäftigte > 250

Im Jahr 2027 für Geschäftsjahr 2026: börsennotierte KMU (mit Ausnahmeregelung („opt-out) bis 2028)

Im Jahr 2029 für Geschäftsjahr 2028: Unternehmen aus Drittländern mit einem Nettoumsatz von über 150 Mio. EUR in der EU, wenn sie mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU haben und bestimmte Schwellenwerte überschreiten [2]

 

WAS IST NEU?

1. Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse wird Pflicht.
2. Die Anzahl der von den Offenlegungspflichten betroffenen Unternehmen steigt.
3. Es gibt eine Ausweitung des Berichtsumfangs.
4. Eine externe Prüfung der Berichterstattung findet statt.
5. Die Nachhaltigkeitsinformationen sind verpflichtend in den Lagebericht zu integrieren.
6. Die Verwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für die CSR-Berichterstattung ist Pflicht.

 

ES BEGINNT MIT DER DOPPELTEN WESENTLICHKEIT – ABER WAS BEDEUTET DAS?

Der Berichtsumfang wird ausgeweitet, doch vor der eigentlichen Berichterstattung steht die Wesentlichkeitsanalyse an. Die Identifizierung von wesentlichen Themen für ein Unternehmen ist die Grundlage für die spätere Sammlung von Daten und Kennzahlen.

Statt, wie in der Vergangenheit, eine einfache Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen, müssen Unternehmen nun dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit folgen.

Doppelte Wesentlichkeit bedeutet, dass Unternehmen einerseits Auswirkungen auf Menschen und Umwelt (Inside-Out-Sicht) haben und diese Themen identifizieren müssen. Zum Beispiel, die Schädigung der Natur oder die Verletzung von Menschenrechten.

Andererseits schaffen nachhaltigkeitsbezogene Entwicklungen und Ereignisse (neue) Risiken und Chancen für Organisationen (die Outside-In-Sicht). Beispiele hierfür sind das Reputationsrisiko im Falle von Korruptionsvorfällen, die Einführung neuer Kohlenstoffsteuern oder die Möglichkeiten zur Entwicklung neuer kreislauffähiger und nachhaltiger Produkte.

Nach dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit kann ein Nachhaltigkeitsthema unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen und/oder unter dem Gesichtspunkt der Risiken und Chancen wesentlich sein. Obwohl die CSRD hierfür einige Leitlinien vorgibt, muss eine Organisation selbst entscheiden, ob ein Thema wesentlich ist oder nicht, und ihre Entscheidungen begründen.


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