Erweiterung der CSR-Berichterstattung: CSRD und die doppelte Wesentlichkeit
Um die bisherige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern, trat am 05.01.2023 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft. Die zuvor gültige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) war lückenhaft und zeigte Defizite in Transparenz und Tiefe, so die Resultate von Studien des Umweltbundesamtes [1] und des Rechnungslegungs Standards Committee e.V.