Erweiterung der CSR-Berichterstattung: CSRD und die doppelte Wesentlichkeit

Um die bisherige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern, trat am 05.01.2023 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft. Die zuvor gültige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) war lückenhaft und zeigte Defizite in Transparenz und Tiefe, so die Resultate von Studien des ⁠Umweltbundesamtes [1] und des Rechnungslegungs Standards Committee e.V.

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