ENTWIRRUNG DES GRÜNEN DSCHUNGELS?

EIN BLICK AUF DIE NEUE GREEN CLAIMS DIRECTIVE

Hanna Stimpfl

In einer Zeit, in der der Klimawandel immer präsenter wird und VerbraucherInnen zunehmend umweltbewusster werden, gewinnen grüne Werbeaussagen (Green Claims) für Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Doch wie können wir sicher sein, dass Aussagen wie “klimafreundliche Jeans” oder “Verpackung aus Meeresplastik” wirklich der Wahrheit entsprechen? Im Jahr 2020 stellte die Europäische Kommission fest, dass über 50% der von ihnen untersuchten Umweltbehauptungen in der EU vage, irreführend oder unbegründet waren, und 40% waren nicht einmal nachweisbar. Ebenso wurden in der Vergangenheit wiederholt Greenwashing-Skandale aufgedeckt, bei denen Unternehmen den Eindruck erweckten, umweltfreundlicher zu sein, als sie tatsächlich sind. Dadurch ist es nicht verwunderlich, dass VerbraucherInnen eine begründete Skepsis an den Tag legen.

In Zukunft werden sich die rechtlichen und praktischen Bedingungen durch die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) und die Green Claims-Richtlinie ändern. Beide Richtlinien haben das Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken und die Rechtssicherheit in Bezug auf Umweltaussagen innerhalb der EU zu verbessern. Die EmpCo-Richtlinie fungiert als allgemeines Gesetz im Zusammenspiel beider Richtlinien. Sie erweitert die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) um Vorschriften zu Umweltaussagen. Die Green Claims-Richtlinie stellt als spezielles Gesetz besondere Anforderungen an bestimmte Umweltaussagen.

 

Die Green Claims Directive

Im März 2023 schlug die Europäische Kommission gemeinsame Kriterien vor, um sicherzustellen, dass umweltbezogene Behauptungen in der gesamten EU zuverlässig, vergleichbar und überprüfbar sind. Alle Unternehmen, die freiwillige Angaben über die Umweltauswirkungen, -aspekte oder -leistungen ihrer Produkte, Dienstleistungen oder des Unternehmens selbst machen, müssen der Richtlinie folgen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und VerbraucherInnen die Möglichkeit zu geben, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Der Vorschlag enthält auch Regeln für private Umweltkennzeichnungssysteme, um die Flut von Umweltlabels zu reduzieren.

 

Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Gemäß dem Vorschlag der Kommission müssen Unternehmen, die mit einer umweltbezogenen Aussage werben möchten, bestimmte Mindeststandards einhalten. Dabei ist es wichtig, dass die getätigten Angaben durch wissenschaftliche Erkenntnisse belegbar sind. Unternehmen müssen zudem vor der Verwendung ihrer Umweltaussagen alle Angaben einer akkreditierten Prüfungsstelle vorlegen, um deren Richtigkeit sicherzustellen. Werbeaussagen oder Kennzeichnungen, die eine pauschale Bewertung der gesamten Umweltauswirkungen eines Produkts vornehmen, werden künftig nicht mehr erlaubt sein, es sei denn, dies ist ausdrücklich in den EU-Vorschriften vorgesehen. Einzig ausgenommen von den Regelungen und Pflichten dieser Richtlinie sind Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Angestellte haben und deren jährlicher Umsatz zwei Millionen Euro nicht überschreitet. Für alle anderen Unternehmen werden Verstöße gegen die Richtlinie mit Sanktionen belegt. Die Sanktionen umfassen beispielsweise Bußgelder oder das Abschöpfen von Gewinnen, die mit den betroffenen Produkten erzielt wurden. Auch Umweltkennzeichnungssysteme sind von der Green Claims Directive betroffen. Zukünftig dürfen neue öffentliche Kennzeichnungssysteme nur genehmigt werden, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt wurden. Private Systeme müssen vor ihrer Einführung eine Genehmigung einholen und nachweisen, dass ihre Umweltziele ambitionierter sind als die bestehenden Systeme.

 

Die andere Seite der Medaille

Die Industrie- und Handelskammer äußert berechtigte Kritik am aktuellen Vorschlag der Green Claims-Richtlinie. Sie betont, dass die Pflicht für Unternehmen, jede nachhaltigkeitsbezogene Werbeaussage durch wissenschaftliche Gutachten zu belegen und diese Gutachten zertifizieren zu lassen, erhebliche Kosten verursachen wird. Diese finanzielle Belastung könnte dazu führen, dass vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sich solche Werbeaussagen nicht mehr leisten können und von der Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu kommunizieren, abgeschnitten werden. Selbst für große Unternehmen bestehen Zweifel, ob der hohe Aufwand und die damit verbundenen Risiken in Form potenziell hoher Bußgelder gerechtfertigt sind, da sie befürchten, Fehler zu machen und mit Geldstrafen belegt zu werden. Letztlich wird die Werbung mit Umweltaussagen so stark erschwert, dass Unternehmen möglicherweise davon abgehalten werden, den umweltbezogenen Nutzen ihrer Produkte und Dienstleistungen zu veröffentlichen. Dies wiederum könnte dazu führen, dass Verbraucher nicht mehr ausreichend über die Umweltauswirkungen informiert werden. Es besteht daher die Befürchtung, dass Unternehmen vermehrt dazu neigen, ihr Engagement nicht öffentlich zu kommunizieren und umweltbezogene Aussagen zu vermeiden, was als “Greenhushing” bezeichnet wird.

 

Wann ist es so weit?

Die Richtlinie befindet sich derzeit im europäischen Gesetzgebungsprozess. Im März 2024 soll der Entwurf im Europäischen Parlament verhandelt werden. Nach der Verabschiedung auf europäischer Ebene haben die Mitgliedstaaten und somit auch Deutschland 18 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Gesetz umzusetzen. Nach weiteren sechs Monaten Übergangszeit tritt sie dann endgültig in Kraft.

 

 

Quellen: